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FC Senec - Slovan Bratislava 1-1
20.04.2007 Senec Narodne treningove centrum cs. 2.000 Fans










Wie der ÖFB solche Aktionen verhindert, könnt ihr untern lesen!




§ 17a Rassismus und andere diskriminierende Handlungen

Dieses Vergehen begeht, wer öffentlich die Menschenwürde einer anderen Person durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Herkunft verletzt oder sich auf andere Weise rassistisch oder menschenverachtend verhält.

a) Strafe für den Spieler: Sperre von mindestens 5 Spielen inklusive Stadionverbot. Zusätzlich ist eine Geldstrafe von mindestens € 1.000,-- zu verhängen.

b) für den Funktionär: Sperre von mindestens 5 Spielen inklusive Stadionverbot. Zusätzlich ist eine Geldstrafe von mindestens € 1.500,-- zu verhängen.

c) Strafe für den Verein, dessen festgestellte Anhänger gegen diese Bestimmung verstoßen: Geldstrafe von mindestens € 1.500,-- sowie die Austragung des nächsten offiziellen Spieles unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

d) Strafe für den Heimverein. falls Zuseher keinem Verein zugeordnet werden können: Geldstrafe von mindestens € 1.500,-- sowie die Austragung des nächsten offiziellen Spieles unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

e) Strafe für einen Zuseher: Stadionverbot von mindestens 2 Jahren.
Können Anhänger, Funktionäre oder Spieler, die sich dieses Vergehens schuldig machen, einem Verein zugeordnet werden, werden der betreffenden Mannschaft automatisch bei einem Erstvergehen drei Punkte, bei einem Zweitvergehen sechs Punkte abgezogen. Bei einem Drittvergehen erfolgt eine Zwangsrelegation. In Spielen ohne Punktevergabe wird die entsprechende Mannschaft disqualifiziert.

Die zu verhängende Strafe kann gemildert, oder es kann von ihr abgesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass den Betreffenden nur ein geringes Verschulden trifft, oder es andere Milderungsgründe gibt. Dies ist z.B. insbesondere dann der Fall, wenn ein derartiger Verstoß von Dritten provoziert wurde, um eine Strafe nach dieser Bestimmung zu erwirken.

http://www.oefb.at/_uploads/_elements/5370_file1.pdf