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FC Senec - Slovan Bratislava 1-1
20.04.2007 Senec Narodne treningove centrum cs. 2.000 Fans
Wie der ÖFB solche Aktionen verhindert, könnt ihr untern lesen!
§ 17a Rassismus und andere diskriminierende Handlungen
Dieses Vergehen begeht, wer öffentlich die Menschenwürde
einer anderen Person durch herabwürdigende, diskriminierende oder
verunglimpfende Äußerungen in Bezug auf Rasse, Hautfarbe,
Sprache, Religion oder Herkunft verletzt oder sich auf andere Weise
rassistisch oder menschenverachtend verhält.
a) Strafe für den Spieler: Sperre von mindestens 5 Spielen
inklusive Stadionverbot. Zusätzlich ist eine Geldstrafe von
mindestens € 1.000,-- zu verhängen.
b) für den Funktionär: Sperre von mindestens 5 Spielen
inklusive Stadionverbot. Zusätzlich ist eine Geldstrafe von
mindestens € 1.500,-- zu verhängen.
c) Strafe für den Verein, dessen festgestellte Anhänger gegen
diese Bestimmung verstoßen: Geldstrafe von mindestens €
1.500,-- sowie die Austragung des nächsten offiziellen Spieles
unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
d) Strafe für den Heimverein. falls Zuseher keinem Verein
zugeordnet werden können: Geldstrafe von mindestens €
1.500,-- sowie die Austragung des nächsten offiziellen Spieles
unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
e) Strafe für einen Zuseher: Stadionverbot von mindestens 2 Jahren.
Können Anhänger, Funktionäre oder Spieler, die sich
dieses Vergehens schuldig machen, einem Verein zugeordnet werden,
werden der betreffenden Mannschaft automatisch bei einem Erstvergehen
drei Punkte, bei einem Zweitvergehen sechs Punkte abgezogen. Bei einem
Drittvergehen erfolgt eine Zwangsrelegation. In Spielen ohne
Punktevergabe wird die entsprechende Mannschaft disqualifiziert.
Die zu verhängende Strafe kann gemildert, oder es kann von ihr
abgesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass den Betreffenden nur ein
geringes Verschulden trifft, oder es andere Milderungsgründe gibt.
Dies ist z.B. insbesondere dann der Fall, wenn ein derartiger
Verstoß von Dritten provoziert wurde, um eine Strafe nach dieser
Bestimmung zu erwirken.
http://www.oefb.at/_uploads/_elements/5370_file1.pdf